AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Verhältnis zwischen dem Besteller und der GfG Gesellschaft für Gerätebau AG (nachfolgend "GfG") betreffend aller mit uns getätigten Geschäfte und insbesondere die Lieferung und Inbetriebnahme von GfG Produkten (nachfolgend "Produkte") und die Serviceleistungen für die Produkte, sofern im Einzelfall nicht durch schriftliche Vereinbarung von ihnen abgewichen wird. Diese AGB gehen in jedem Fall jenen des Bestellers vor.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Besteller erteilt GfG den Auftrag zur Lieferung und allenfalls Inbetriebnahme der Produkte und/oder Serviceleistung für die Produkte. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Besteller die von GfG ausgestellte Offerte mit Unterschrift bestätigt. GfG behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung ist die Stornierung oder Änderung eines erteilten Auftrages durch den Besteller ausgeschlossen.
GfG hat das Recht, für die Ausführung des Auftrags Gesellschaften der GfG Gruppe und Drittunternehmen als Unterbeauftragte beizuziehen.
§ 3 Vertragsunterlagen
GfGs Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf GfGs Verlangen müssen diese Unterlagen an GfG zurückgegeben werden.
§ 4 Preise
Die Lieferung, Inbetriebnahme und/oder Serviceleistungen des Produktes erfolgt zu den beim Vertragsabschluss gültigen Preisen. Der Preis setzt sich zusammen aus dem Auftragswert (Wert des Produktes, Kosten für die Inbetriebnahme und/oder Serviceleistung) und den Versandkosten inkl. aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
§ 5 Nachträgliche Änderungen
Entsprechen die an GfG vom Besteller eingesandten Unterlagen nicht den tatsächlichen Verhältnissen oder wurde GfG von Umständen, die anderes Material oder andere Ausführungen bedingt hätten, verspätet oder gar keine Kenntnis gegeben, so gehen die Kosten für anfallende notwendige Änderungen zu Lasten des Bestellers.
§ 6 Zahlungen
Der Kaufpreis und/oder Serviceleistungspreis wird 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge (z.B. Bankspesen) zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten als geleistet, sobald GfG über den Betrag frei verfügen kann. Nach einmaliger Mahnung tritt der Verzug ein. Der Verzugszins beträgt 5% pro Jahr. Alle Zahlungen haben durch Banküberweisung oder in bar zu erfolgen. Andere Zahlungsarten bedürfen der vorherigen Vereinbarung, wobei die Bankspesen und andere Abzüge zu Lasten des Bestellers gehen. Die lnbetriebnahme des Produktes ist Teil der Lieferung, wenn dies in der vom Besteller unterzeichneten Offerte vorgesehen ist und wird zusammen mit der Materiallieferung fakturiert.
§ 7 Liefer- und Serviceleistungstermine
Liefer-, Inbetriebnahme- und Serviceleistungstermine werden nach bestem Ermessen, jedoch unverbindlich angegeben. Bei Lieferverzögerungen, Verzögerung bei der Wahrnehmung der Inbetriebnahme und/oder Serviceleistungen hat der Besteller gegenüber GfG keine Ansprüche (insbesondere kein Rücktrittsrecht),
sofern die Verzögerung nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig durch GfG oder ihre Hilfspersonen verursacht wurde.
§ 8 Erfüllungsort und Nutzen und Gefahr
GfG liefert das Produkt an die vom Besteller angegebene und von GfG bestätigte Adresse. Sofern der Besteller keine Adresse angibt oder es die Parteien vereinbaren, ist das Produkt bei GfG in Effretikon vom Besteller abzuholen. Sofern der Vertrag die Inbetriebnahme des Produktes und/oder die Serviceleistungen am Produkt vorsieht, erfolgt diese Leistung an der vom Besteller angegebenen und von GfG bestätigten Adresse.
Nutzen und Gefahr (zufälliger Untergang oder zufällige Verschlechterung) des Produktes gehen bei Vertragsabschluss auf den Besteller über. Ist das Produkt nur der Gattung nach bestimmt, so gehen Nutzen und Gefahr über, wenn es ausgeschieden ist, und, wenn es versendet werden soll, zur Versendung abgegeben worden ist.
§ 9 Gewährleistung und Mängelansprüche
GfG gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der allfällig vereinbarten Inbetriebnahme und/oder Serviceleistungen.
Der Besteller hat das erhaltene Produkt unmittelbar nach Erhalt bzw. Inbetriebnahme zu prüfen und Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Produktes geltend zu machen. Mängel, die in dieser Zeit auch mit sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar sind, wie z.B. Konstruktions-, oder Materialfehler, die nicht etwa auf unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind, müssen innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten ab Erhalt bzw. Inbetriebnahme des Produktes, gemeldet werden.
Als Mängel gelten nur technische Mängel. Das Produkt gilt als mängelfrei, wenn sie dem technischen Datenblatt entspricht. Keine Mängel sind Fehler, die auf eine vom Besteller falsche Benutzung, Behandlung, Nichtbefolgung von Anweisungen und Gebrauchsanleitungen, Inbetriebnahme und Unterhalt der Produkte durch Dritte und nicht durch GfG oder ihren Hilfsperson, auf Änderungen am Produkt durch den Besteller oder Dritten, auf Einwirkung von Fremdzubehör, auf den Ablauf der Gebrauchsdauer oder der üblichen Gebrauchsdauer oder auf missverständliche, ungenaue, ungeeignete oder mangelhafte Angaben bei der Auftragserteilung zurückgehen. Auch die Abweichung einer Nachbestellung von einer Erstlieferung bedeutet keinen Mangel.
Mängel sind schriftlich an GfG Gesellschaft für Gerätebau AG,Vogelsangstrasse 13, CH-8307 Effretikon oder per EMail an info@gfg.ch unter Angabe der Mängel zu rügen. Bei fehlender oder verspäteter Prüfung und bei fehlender, verspäteter oder unzureichender Mängelrüge gilt das Produkt als vom Besteller genehmigt. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Besteller zunächst nur Anspruch auf Ersatzlieferung, d.h. auf die Lieferung mängelfreier Produkte. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, ist sie erneut mangelhaft oder erfolgt sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Mängelrüge, ist der Besteller zur Minderung des Preises oder zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Schadenersatz- und anderweitige Ansprüche sind unter Vorbehalt von § 12 (Haftung; Garantie des Bestellers) ausgeschlossen. Bei Rücktritt vom Vertrag ist der Besteller zur vollständigen Rücksendung des Produktes verpflichtet. Die Versandkosten werden von GfG übernommen.
§ 10 Rücktrittsrecht
Gerät der Besteller in Zahlungsschwierigkeiten oder ist mit der Zahlung in Verzug, erfolgt bei ihm eine Pfändung oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist GfG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist, und für weitere Lieferungen Barzahlung zu verlangen.
§ 11 Unterhalt
Service bzw. Unterhalt des Produktes darf nur durch GfG erfolgen und ist durch Dritte nicht gestattet.
§ 12 Haftung; Garantie des Bestellers
Soweit gesetzlich zulässig, haftet GfG nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Soweit gesetzlich zulässig wird die Haftung von GfG und ihren Hilfspersonen bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund. Weitergehende Haftungsausschlüsse in anderen zwischen GfG und dem Besteller vereinbarten Bestimmungen bleiben vorbehalten.
§ 13 Datenschutz
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass ihn und seine Mitarbeiter betreffende Personendaten bearbeitet und auf Datenträgern gespeichert werden und diese Personendaten durch GfG erhoben, bearbeitet und genutzt werden. Der Besteller nimmt ferner zur Kenntnis, dass seine Daten an andere Gesellschaften der GfG Gruppe und an Unterbeauftragte im In- oder Ausland zur Bearbeitung weitergeleitet werden können. Diese Bearbeitung erfolgt zum Zweck der Bearbeitung der Bestellung und Erfüllung des Vertrags. Die Personendaten werden nicht zu anderen Zwecken bearbeitet oder weitergegeben. GfG stellt sicher, dass Personendaten, welche ins Ausland zur Bearbeitung weitergeleitet werden, weiterhin einem angemessenen Datenschutzniveau unterstehen.
Zusätzlich gilt die Datenschutzerklärung gemäss Impressum auf www.gfg.ch.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen sind bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ausschliesslich die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).
GfG Gesellschaft für Gerätebau AG 01/2019