Reduzierter Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenstoffmonoxid

Arbeitsplatzgrenzwerte sind Schichtmittelwerte (zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentrationen) bei in der Regel täglich achtstündiger...

Änderung in der TRGS 900 seit 01/2024

Arbeitsplatzgrenzwerte sind Schichtmittelwerte (zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentrationen) bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an 5 Tagen pro Woche. Sie werden auch als Langzeitwert (LZW) oder Time Weighted Average (TWA) bezeichnet.

Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Kohlenstoffmonoxid (CO) wurde in der aktuellen Fassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900) vom 15. Januar 2024 gesenkt, damit er konform zur EU-Richtlinien (EU) 2017/164 ist*.

  • Der neue AGW für die CO-Belastung über 8 Stunden beträgt 20 ppm (zuvor 30 ppm).
  • Der Grenzwert für die über 15 Minuten gemittelte Kurzzeitbelastung hat sich nicht geändert.

Betreiber stationärer und tragbarer Gaswarneinrichtungen müssen bei Geräten und Anlagen, die zur Überwachung des AGW eingesetzt werden, die Alarmschwelle für den LZW auf 20 ppm ändern.

Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie Gaswarngeräte der GfG mit Sensoren für Kohlenstoffmonoxid besitzen, bei denen der neue Grenzwert eingestellt werden muss. Nutzen Sie dazu bequem unser Kontaktformular.

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*Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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