ATEX-Richtlinien

ATEX ist die Abkürzung für "ATmosphères EXplosives", was auf Deutsch "Explosionsfähige Atmosphären" bedeutet. Zugleich ist ATEX auch die Kurzbezeichnung für die europäische Richtlinie 2014/34/EU für den Vertrieb explosionsgeschützter elektrischer und mechanischer Geräte sowie Komponenten und Schutzsysteme. Die am 1. Juli 2003 in Kraft getretene Richtlinie 94/9/EG wurde am 20. April 2016 von der neuen Regelung abgelöst, die seitdem für alle neuen Geräte und Schutzeinrichtungen gilt.

ATEX 2014/34/EU


Verantwortlichkeiten des Herstellers:

  • Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (z.B. Gasdetektoren)
  • Anforderungen an Sicherheits- und Regeleinrichtungen zur Verwendung außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche, die jedoch für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind (z.B. Controller)
  • Einteilung der Geräte in Kategorien
  • Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (EHSRs) bezüglich der Entwicklung und Konstruktion von Geräten/Systemen

Um die ATEX-Richtlinie zu erfüllen, muss die Ausrüstung:

  • Ein CE-Zeichen tragen
  • Über die erforderliche Gefahrenbereich-Zertifizierung verfügen
  • Einen anerkannten Leistungsstandard (z.B. EN 60079-29-1:2007) für Detektoren für brennbare Gase einhalten (anwendungsspezifisch)
  • Eine EG-Konformitätserklärung besitzen, die bestätigt, dass die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt und die Verfahren zur Konformitätsbewertung eingehalten worden sind
  • Eine regelkonforme Betriebsanleitung besitzen
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